Schulferien
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern schöne Ferien und erholsame Tage!
(stimmt Ihre CO2-Bilanz? ;))
Unser Büro wird vom 26.07.10 - 15.08.10 nicht besetzt sein.
Thomas Auer, 10-07-22
Neue Geschäftsstelle !!!
Ab kommenden Montag finden die Sitzungen der Ratsfraktion in den neuen Räumlichkeiten in der Schulstraße 33 statt.
Thomas Auer
Ein tolles Ergebnis bei der Landtagswahl
Die Grünen in NRW sind bei 12,1% gelandet - und auch in Velbert war das Ergebnis zweistellig! Für unsere Wunschkoalition (Rot-Grün) hat es nicht ganz gereicht - aber dennoch ist Schwarz-Gelb klar abgewählt!
Auch Thomas Auer hat als Direktkandidat ein Ergebnis im zweistelligen Bereich erreicht - keine Selbstverständlichkeit für einen Grünen Kandidaten!
Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern für das Vertrauen!
Frank Röhr, 2010 - 5 - 11
Herminghausvilla bleibt erhalten - fader Nachgeschmack bleibt
Auch wenn das Hauptanliegen der Bürgerinitative - der Erhalt der Herminghausvilla - erreicht wurde, hat die ganze Sache aus Sicht der Grünen einen faden Beigeschmack.
Wir wollten - und haben uns auch stets dafür eingesetzt - dass die Villa mitsamt des Gartens erhalten bleibt. Was nun bleiben wird, ist eine kleine Fläche, die nicht mehr dokumentiert, in welchem Kontext die Villa einst als freistehendes Gebäude stand - und durch die in der Nähe wohl entstehenden Betonwände des Einkaufszentrums wird sie geradezu lächerlich aussehen.
Uns ist allerdings auch klar, dass das notwendige Quorum für den Erhalt auch des Gartens in angemessener Form nach dem Rückzug einiger der bisherigerigen Unterstützer der Initiative wohl nicht erreicht würde. Und gegen Windmühlen mögen wir nicht kämpfen.
Frank Röhr, 2010-04-13
Verwaltung redet Fehler klein!
Im Zuge der sog. "ordnungsbehördlichen Verfügung" gesteht - wenngleich auch ohne es offen zu schreiben - die Verwaltung Versäumnisse ein und folgt somit fast zu 100 % unserer Auffassung, nämlich, dass diese Verfügung keinen Rechtsbestand haben könne.
Klammheimlich - aber nicht unerkannt - werden die im VGH-Urteil genannten Bundesverwaltungsgerichtsurteile nicht mit in die Vorlage für die Ratssitzung einbezogen.
So z. B. zeugt dieser Satz von Schönschreiberei der Verwaltung:
"Da das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim sich ausschließlich auf die Unwirksamkeit der Polizeiverordnung aus Freiburg bezieht, können die dort aufgestellen Grundsätze in ihrer Gesamtheit nicht auf die Rechtslage in NRW und die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Velbert vom 23.06.2009 übertragen werden."
Müssen sie allerdings doch!
Die Grundsätze hat nämlich das Bundesverwaltungsgericht gelegt und eben nicht das VGH-Mannheim. Das VGH hat lediglich bekannte Urteile des BVerwG (z. B. BVerwG 6 CN 2.02) umgesetzt.
Zitat BVerwG:
"Schadensmöglichkeiten, die sich deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotenzial" (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300, 315). Das allgemeine Gefahrenabwehrrecht bietet keine Handhabe, derartigen Schadensmöglichkeiten im Wege der Vorsorge zu begegnen. Die Befugnisse und Ermächtigungen der Verwaltungsbehörden nach dem Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg umfassen Vorsorgemaßnahmen nicht."
Aufgemerkt, in diesem Falle ging es um Brandenburg.
Schauen wir also mal ins Ordnungsbehördengesetz NRW von 1980.
Zitat: "§ 15 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Ordnungsbehörden diejenigen zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann."
Dafür lohnt dann auch mal ein Blick in die Statistik (2008) der Kreispolizeibehörde, in der es sinkende Fallzahlen im Rahmen der Straßenkriminalität zu verzeichnen gab:
Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun auch seitens der Verwaltung erkannt wurde, dass im Rahmen von "Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit" deutlich über die Stränge geschlagen wurde.
Und bzgl. der angesprochenen (Vorlage Stadtverwaltung) "redaktionellen Änderungen" begrüßen wir insbesondere, dass demnächst wohl auch wieder Fahrradfahrer/innen auf öffentlichen Straßen fahren dürfen...^^
Thomas Auer, 09-12-19
Die neue Grünen-Fraktion - aus vier mach sechs
Am 26.10.09 konstituierte sich die neue Fraktion der gewählten Bewerberinnen und Bewerber zur Kommunalwahl.
Nach 25-jähriger Mitgliedschaft im Rat der Stadt Velbert trat Erika Karrenberg zur Kommunalwahl nicht mehr an, sie vertritt aber weiterhin unsere Fraktion als sachkundige Bürgerin im Sonderbauausschuss Sanierung. Für ihre langjährige Arbeit im Rat erhielt sie vom Bürgermeister verdientermaßen die Schlotschmet-Plakette.
Zu den "alten" Fraktionsmitgliedern Hans-Peter Kaiser, Dr. Esther Krönke und Judith Kohlstruck sind neu hinzugekommen:
Ralf Rodax, Dr. Wolfgang Beckröge und Thomas Auer
Auch in den nächsten 5 Jahren darf mit einer konsequenten Grünen Politik unsererseits gerechnet werden!
Zur "letzten" Ratssitzung
Wie den Medien zu entnehmen ist, soll unser Antrag auf geheime Abstimmung zum nächsten Flächennutzungsplan (im weiteren FNP) der Demokratie abkömmlich sein.
So der Bürgermeister Stefan Freitag: "So kann man die Demokratie auch mit der Geschäftsordnung aushebeln."
Das Recht auf geheime Abstimmung wird allen Fraktionen explizit durch die Geschäftsordnung zugesprochen, die Deutungshoheit, wann, wer und wieso geheim abgestimmt werden soll, liegt weder bei Herrn Bolz noch beim Bürgermeister. Es ist somit ein demokratisch legitimiertes Anrecht.
Die Redundanz bzw. das gebetsmühlenartige "Argument" von SPD und CDU, dass man genug Zeit gehabt hätte, stellt sich aus unserer Sicht völlig anders dar. Insbesondere über die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger zum FNP wurde in den Ausschüssen nicht diskutiert und war anscheinend seitens der Großkoalitionäre auch nicht gewünscht. Ein Diskurs fand nicht statt. Und uns hat dafür die Beratungszeit nicht gereicht.
Die "Argumentation" des Bürgermeisters, dass sich "alle weiteren Planungen verzögern" würden, ist deutlich überzogen und nicht stichhaltig.
Etwaige Nutzungsänderungen könnten per Einzelentscheid durchgeführt werden und wie von ihm selbst angeführt: "Der jetzige Flächennutzungsplan wurde schon 63 mal geändert."
beweist, dass dies auch weiterhin möglich ist.
Dann steht da noch der Vorwurf der "Erpressung" (Stefan Freitag in der Lokalzeit Bergisch-Land vom 07.10.09) im Raum. So ist nun also nach Auffassung des Bürgermeisters das Ausschöpfen demokratisch legitimierter Mittel Erpressung. Eine sehr interessante Auffassung von Demokratieverständnis tut sich an dieser Stelle auf.
Im Ergebnis heißt das für ihn nun: Bereits zur kommenden konstituierenden Sitzung des neuen Rates eine Vorlage einzubringen, um die Möglichkeiten auf geheime Abstimmungen durch ein höheres Quorum einzuschränken.
D. h. im Endeffekt wohl nur den beiden großen Parteien die Möglichkeit für dieses Mittel zu geben.
Genau diese Arroganz der Macht ist es, die uns erst zum Einsatz dieses Mittels bewogen hat.
Zu guter letzt sei noch erwähnt, dass die Wahlen zum Stadtrat am 30. August stattgefunden haben (an dieser Stelle ein ganz persönlicher Sidekick von mir in Richtung FDP - einfach mal auf die eigene Homepage schauen - 29.08.09) und der neue Rat nun einen anderen Zuschnitt hat.
Rein formal kann der alte Rat natürlich noch abstimmen, ob es aber legitim ist, mit diesem FNP den neuen Rat zu binden, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Thomas Auer
Neun Komma Fünf!
Wir danken allen Wählerinnen und Wählern für das in uns gesetzte Vertrauen! Auf unserer Wahlparty gestern abend im Grünen-Büro konnten einige das Ergebnis gar nicht richtig glauben: 9,5%!
Damit sind wir drittstärkste Kraft in Velbert und haben - dank Ausgleichsmandaten, die durch die Überhangmandate der CDU vergeben werden - 6 Sitze im neuen Rat, der 66 Mitglieder haben wird.
Wir werden in den kommenden Jahren unser Bestes geben, das Beste Ergebnis, dass GRÜNe in Velbert je erreicht haben, zu nutzen, um mehr Grüne Politik in Velbert einzubringen und durchzusetzen.
Die Wählerinnen und Wähler haben jedenfalls ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die Stimmenzahl nicht proportional mit der Anzahl der verklebten Plakate steigt und vielen Inhalte wichtiger sind als Wahlwerbung.
Traurig stimmt zwar die recht niedrige Wahlbeteiligung - mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten sind der Wahl fern geblieben - aber bei uns überwiegt die Feierstimmung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Frank Röhr, 2009 - 08 - 31
Alles "Bio"Ei oder was?
Zur Berichterstattung in den Medien möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen, lieber zu dem, was wir heute gemacht haben, um zur Aufklärung beizutragen.
Der NGO "Peta e. V." wurde der Zugang zu weiteren Unterlagen im Zusammenhang mit dem "Bio-Hof Hennenberg" versagt.
Mit heutigem Datum hat unsere Fraktion Zugang zu diesen Daten beim zuständigen Dezernenten eingefordert.
Es wäre sicherlich als einmalig zu nennender Vorgang zu bezeichnen, wenn einer Fraktion im Rat der Stadt eine solche Einsichtnahme in die Akten verwehrt würde.
Namen, Daten und Fakten werden allen Fraktionen - im Rahmen eines normalen Bebauungsplanes - im Rat zumindest im nicht-öffentlichen Teil (NÖ) einer Sitzung zur Kenntnis gegeben. Im öffentlichen Teil werden persönliche Daten einfach geschwärzt.
Sollte unserer Fraktion keine Einsichtnahme gewährt werden, so wäre dies ein Affront gegenüber der Politik (auch Kontrollorgan der Verwaltung), der nicht hinzunehmen ist.
Um dem Ansehen der Stadt nicht weiter zu schaden, liegt es in den Händen der Verantwortlichen der Verwaltung hier nun Transparenz herzustellen.
Stadtverordnung revisited - oder: Das Kuriositätenkabinett
Wenn man sich die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Velbert" (im Folgenden: VER) und den dazugehörigen "Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Velbert" zu Gemüte führt (im Folgenden: KAT) entdeckt man einige Kuriositäten.
Auto- und Fahrradfahrer in Velbert: Aufgepasst!
Beginnen wir mit einer sehr interessanten Aussage aus VER, die uns zugetragen wurde. Dazu beginnen wir mit VER, §1, Absatz 1:
Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Zu den Verkehrsflächen gehören insbesondere Straßen, Fahrbahnen, Wege, Gehwege, Radwege, Bürgersteige,....
Halten wir also an dieser Stelle fest: Straßen sind Verkehrsflächen gem. §1.
Nun kommen wir zu §3, der sich dem Schutz dieser Flächen widmet.
Absatz 1 lautet:
Die Verkehrsflächen, Anlagen und dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden. Spezielle Nutzungseinschränkungen auf Hinweistafeln sind zu beachten.
Soweit, so gut.
Absatz 2 beginnt mit den Worten:
Es ist insbesondere untersagt, auf und in den in Absatz 1 genannten Flächen und Anlagen
Nun folgt eine lange Liste mit Dingen, die man nicht tun darf, dann folgt Punkt 10:
Fahrzeuge zu benutzen; dies gilt auch für Fahrräder, Rollschuhe, Skateboards oder ähnliche Geräte. Kinderfahrzeuge und Krankenfahrstühle sind von dieser Regelung ausgenommen.
So. In Velbert darf man auf der Straße also nicht mehr Auto fahren. Fahrräder sind sogar explizit verboten.
Auch wenn wir GRÜNen grundsätzlich eine Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs (z.B. zu Gunsten des ÖPNVs) aus Klimaschutzgründen für sinnvoll erachten, halten wir dieses Vorgehen doch für ein wenig überzogen. Zumal auch Fahrradfahren auf Straßen in Velbert nun per Ratsbeschluß verboten ist.
Wasser auf der Straße
Schaut man sich nun in VER weiter um, findet man §4. Hier wird in Absatz 1 klargestellt:
Unzulässig ist insbesondere
(...)
das Ablassen und die Einleitung von Öl, Benzin, Benzol oder sonstigen flüssigen, schlammigen und / oder feuergefährlichen Stoffen auf die Straßen, Wege und Anlagen oder in die Kanalisation.
Wasser ist ein flüssiger Stoff, oder? Wasser darf also nicht mehr in die Kanalisation gelangen. Das wird in KAT noch einmal präzisiert (unter "Zu §4, Verunreinigungsverbot"):
Ablassen und die Einleitung von Öl, Benzin, Benzol oder sonstigen
flüssigen, schlammigen und / oder feuergefährlichen Stoffen sowie von
Säuren, säurehaltigen oder giftigen Stoffen auf die Straßen, Wege und
Anlagen oder in die Kanalisation, sofern kein Straftatbestand (Abs. 1 Nr. 5)
wird mit Bußgeld geahndet.
Genauer können wir Ihnen leider nicht sagen, was es also in Zukunft kostet, wenn ihr Gartenschlauch mal auf die Straße spritzt. Auch nicht, wer demnächst den Regen abkassieren wird.
Fazit
Natürlich sind alle an der Entstehung dieser Verordnung Beteiligten Menschen, und sicherlich kann man auch einmal Punkte übersehen. Dass diese Punkte jedoch niemand gesehen hat, ist für uns ein klares Indiz dafür, dass diese Verordnung mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Ein weiterer Grund für uns, diese abzulehnen - von der inhaltlichen Argumentation (Herminghauspark, sinnloses Alkoholverbot,...) einmal abgesehen.
Frank Röhr, 2009-08-26
Unser Wahlprogramm
Das Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2009 ist nun auch online verfügbar:
Es gibt auch eine reine Textversion (z.B. für Sehbehinderte mit Screenreader):
Viel Spaß beim Lesen und bei der richtigen Entscheidung!
Frank Röhr, 2009-08-09
Alles "Bio"Ei oder was?
Auf Betreiben der Velberter und Wuppertaler Grünen haben sich die Landtagsgrünen entschlossen eine sogenannte "Kleine Anfrage" bei der Landesregierung einzureichen.
Geklärt werden soll u. a. mit welchen Konsequenzen der Betrieb zu rechnen hat und was zukünftig getan wird, um die Einhaltung der EU-Öko-Durchführungsverordnung sicher zu stellen.
Ausschlaggebend war dafür u. a. auch der Bericht der Sendung "Testmarkt" vom 15.06.09 in dem auf die Zustände beim "Bio"-Legehennenstall an der Kuhlendahler Str. verwiesen wurde.
Der Podcast dieser Sendung ist unter folgender URL abrufbar:
www.wdr.de/tv/markt/videos/uebersicht.jsp?medium=podcast
Thomas Auer, 2009-07-03
Generelles Alkoholverbot in Velbert?
Laut der Verwaltungsvorlage eines neuen Ordnungs- und Bußgeldkataloges soll demnächst das Trinken von Alkohol in der Velberter Öffentlichkeit mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro belegt werden. Wohlgemerkt, hier geht es nicht um Belästigungen durch alkoholisierte Personen, Ruhestörungen oder andere bereits sanktionierte Maßnahmen, sondern um ein generelles Verbot, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken.
Das heisst im Klartext, um nur ein paar Beispiele zu nennen:
- Kein Bier mehr auf öffentlichen Flächen, auch nicht unterwegs.
- Wenn Sie zu ihrem Nachbarn mit einer offenen Weinflasche in der Hand hinübergehen, können Sie dafür sanktioniert werden.
- Wenn Sie nach dem Theaterbesuch an der Straße stehen und noch ein Bier trinken wollen, kostet Sie das 25 Euro.
- Auch das Taschen (oder Weg-)bier auf dem Heimweg kann Sie in Zukunft teuer zu stehen kommen.
In anderen Städten, die eine z.B. studentische Kultur pflegen (zu denen die Stadt Velbert mit ihrem Campus Velbert/Heiligenhaus gerne gehören möchte) gehört es zum Stadtbild, dass abends StudentInnen auf Plätzen herumsitzen und in aller Ruhe ein Bier trinken (siehe z.B. der Markt in Aachen). Das soll in Velbert, nach dem Willen der anderen Fraktionen (zugegebenermassen ausser den Linken), nicht mehr möglich sein.
Natürlich sehen wir das Problem, das die Stadtverwaltung auf diese Idee bringt. Wir sehen Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in der Öffentlichkeit stark alkoholisiert, störend und - anders ist es nicht zu nennen - asozial verhalten. Dass dies nicht geduldet werden kann, ist völlig klar. Doch dafür reichen die bestehenden Verordnungen aus - ein derartiger Einschnitt in das Grundrecht der Freizügigkeit ist auf keinen Fall nötig. Dieses Verhalten wird zum Vorwand genommen, alle Bürger und Besucher Velberts unter Generalverdacht zu stellen, sich ebenso zu verhalten, wenn sie in der Öffentlichkeit Alkohol trinken. Das ist mit den Grünen nicht zu machen.
Das Problem muss an der Wurzel gepackt werden. Vertreibt man diese Gruppen von einem Platz, werden sie sich einen Neuen suchen (dies ist - nach der von uns nicht mitgetragenen Schließung des Herminghausparks - auch schon geschehen). Begegnen kann man diesen Problemen nur mit einer sozialen Lösung - Sozialarbeiter, Streetworker und sinnvolle Angebote für die Jugendlichen.
Wer glaubt, dass das nicht funktionieren kann, kann sich in der Online-Ausgabe der "Zeit" vom Gegenteil überzeugen, anhand eines Beispiels aus Wuppertal.
Frank Röhr, 2009-06-06

