Krach macht krank: Grüner Plan gegen Lärm

Lärm macht krank! Schutz ist möglich und nötig! (Foto: pixel-mixer – pixabay.com)

Der „Tag gegen Lärm“ will das Bewusstsein stärken, dass Industrielärm, Lärm am Arbeitsplatz, Verkehrslärm, Fluglärm oder Schienenlärm krank machen. Welche Belästigungsquellen gibt es? Einer Studie des Umweltbundesamtes zufolge steht beim Verkehrslärm an erster Stelle der Straßenverkehr, gefolgt von Fluglärm und Bahnlärm. Insgesamt spielen auch Nachbarschafts- und Industrielärm eine erhebliche Rolle und stehen an dritter und vierter Stelle der größten Lärmquellen.

LÄRM MACHT KRANK

Zu viel Lärm führt zu körperlichen Stressreaktionen und somit zu mehr Stresshormonen. Der Einfluss auf das autonome Nervensystem und das hormonelle System hat zur Folge, dass sich Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren verändern. Die langfristigen Folgen von erhöhter Lärmbelastung sind Gehörschäden, stärkere biologische Risikofaktoren wie höhere Blutfette, Blutzucker und Veränderung der Gerinnungsfaktoren. Hinzu kommen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Arterienverkalkung und Bluthochdruck bis zum Herzinfarkt.

NEUER BUNDESVERKEHRSWEGEPLAN VERURSACHT MEHR LÄRMBELASTUNG

Der von der großen Koalition erstellte Bundesverkehrswegeplan 2030 betoniert die Verkehrspolitik für Jahre. Mit ihm verschärft die große Koalition das Problem. Der massive Neubau von Bundesstraßen und Autobahnen erhöht die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Verkehrslärm.

Zwar hat sich die große Koalition endlich dazu durchgerungen, einige der zentralen grünen Forderungen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen – etwa die Umrüstung lauter Loks. Das ändert jedoch nichts an den Tatsachen, dass Menschen an Bestandsstrecken keinen Anspruch auf Lärmschutz haben, dass Lärm nicht verkehrsträgerübergreifend beurteilt wird und dass sich Lärmschutzmaßnahmen an Durchschnittswerten und nicht an Maximalpegeln orientieren. Diese Themen spart die Bundesregierung komplett aus.

GRÜNER PLAN GEGEN LÄRM

Am besten ist es noch immer, den Lärm direkt an der Quelle abzustellen – also an den Fahr- und Flugzeugen. Wir wollen daher Vorfahrt für aktiven Lärmschutz bei Schienen-, Flug- und Straßenverkehr. „Das Grüne Bahnkonzept“ zeigt auf, wie sich die Grünen im Bundestag den Schutz vor Schienenlärm vorstellen.

Wir wollen

  • eine stärkere Spreizung der Trassenentgelte nach lauteren und leiseren Zügen,
  • Lärmdämpfung am Gleis,
  • dass Schienenstegdämpfer oder hochabsorbierende Lärmschutzwände endlich förderfähig werden,
  • aktiven Lärmschutz an den Lokomotiven und Triebwagen und
  • einen Elektrifizierungsgrad der Schienenstrecken von 75 Prozent.

Der Schutz vor Lärm hätte bei der Planung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigt werden müssen. Zu diesem Vorrangkriterium gehört es auch, die Folgen von Verkehrsprojekten für landwirtschaftlich, kulturell und zur Erholung genutzte Flächen zu bedenken. Der bestandsnahe und schnell umsetzbare Ausbau muss dabei Vorrang vor Neubau haben. Es braucht endlich einen Bundesnetzplan statt eines Wunschkonzerts in Form des Bundesverkehrswegeplans.

Zusätzlich muss der passive Lärmschutz verstärkt werden. Wir treten dafür ein, dass ein Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge nicht nur für den Aus- und Neubau von Straßen und Schienenwegen gilt. An bestehenden Straßen und Schienenwegen fehlt der Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Lärmsanierung findet hier nur nach Kassenlage statt. So kann es nicht weitergehen!

AUSSERDEM BRAUCHEN WIR FAHRZEUGE, DIE WENIGER LÄRM VERURSACHEN

In einem Positionspapier fordern wir, dass die Geräuschgrenzwerte für Pkw mit Verbrennungsmotor weiter abgesenkt werden müssen. Die Kommunen benötigen zudem einen größeren Ermessens- und Entscheidungsspielraum, um Geschwindigkeiten anzupassen. Die Elektromobilität ist nicht nur der zentrale Weg, das Klima zu schützen und die Luftqualität zu verbessern. Sie senkt auch die Lärmbelastung erheblich. Dennoch ist Deutschland meilenweit vom Ziel eines Leitmarktes für Elektroautos entfernt.

DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN FÜR FLUGLÄRMSCHUTZ SIND UNZUREICHEND

Das Fluglärmschutzgesetz reicht nicht aus, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Es ist ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik. Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm und verbindliche Lärmobergrenzen oder gar Lärmreduktionsziele fehlen völlig. Dies wird auch vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung in einem Sondergutachten kritisiert.

In der letzten Wahlperiode haben wir mit unserem Antrag „Fluglärm wirksam reduzieren“ deutlich gemacht, wie wir uns den Schutz vor Fluglärm vorstellen. Wir brauchen endlich wirksame Lärmobergrenzen, ein Lärmminderungsgebot für Fluglärm und echten Schutz der gesetzlichen Nachtruhe. Im Luftverkehrsrecht muss wie bei den anderen Verkehrsmitteln ein Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz verankert werden.

Quelle: www.gruene-bundestag.de

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