Erststimme? Zweitstimme? Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 musst Du wieder Deine zwei Kreuzchen setzen. Viele fragen sich „Was ist nochmal der Unterschied zwischen den beiden Stimmen? Und welche ist wichtiger?“ Wir erklären Dir hier deshalb, mit welcher Stimme Du was wählst.
Mit der Erststimme: Eine Person
Mit Deiner Erststimme wählst Du eine konkrete Person aus Deinem Wahlkreis. Es gibt bundesweit 299 Wahlkreise, es kommen also auch 299 Abgeordnete über die Erststimme in den Bundestag. In NRW gibt es 64 Wahlkreise. Wer in Deinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Bundestag ein. Bei der Erststimme gilt: „Der Gewinner bekommt alles“. Nur eine Person gewinnt, alle anderen Stimmen „verfallen“.
Mit der Zweitstimme: Eine Partei
Mit der Zweitstimme entscheidest Du über die Stärke und Sitzanzahl der einzelnen Parteien im Bundestag. Die weiteren (mindestens) 299 Abgeordneten ziehen nämlich über die Landesreservelisten der jeweiligen Parteien in den Bundestag ein. Diese 299 Plätze werden dabei so an die Parteien verteilt, dass am Ende die Stimmenanteile im Landtag dem Verhältnis der Zweitstimmen bei der Wahl entsprechen.
Zweitstimme Grün!
Die Zweitstimme ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme, denn die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei bundesweit bekommt. Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden. Die Zweitstimme entscheidet also darüber, wie stark die GRÜNEN im nächsten Bundestag vertreten sind.Die Zweitstimme ist dabei komplett unabhängig von der Erststimme. Auf Deinem Stimmzettel sollte deutlich erkennbar sein, wem Du Deine Erststimme und welcher Partei Du Deine Zweitstimme gibst. Wenn Du nur eine Stimme abgeben möchtest, macht das allerdings den Stimmzettel nicht ungültig.
Quelle: www.gruene-nrw.de
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