Unser Antrag zu einer geplanten Forensik

Dringlichkeitsantrag zur Forensik auf der „Kleinen Höhe“

 

Sehr geehrter Herr Schnitzler,

für den kommenden Sozialausschuss am 14.11.2012 stellen B90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag und bitten trotz Verfristung wg. der Dringlichkeit um Beratung und Beschlußfassung.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall der Forensik-Standortentscheidung „Kleine Höhe“, kurzfristig eine Bürgerversammlung einzuberufen, in der einzuladende Fachleute über Sinn und Zweck einer Forensik, deren rechtliche Grundlagen und die Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger informieren.

Begründung:
Anlässlich einer Informationsveranstaltung der grünen Landtagsfraktion zu den 5 geplanten neuen Forensikstandorten in NRW ist deutlich geworden, dass das Ministerium auch den vom Wuppertaler Oberbürgermeister, Herrn Jung (CDU) eingebrachten Alternativ-Standortvorschlag der Kleinen Höhe direkt an der Stadtgrenze zu Neviges ernsthaft prüft. Mit einem Ergebnis ist voraussichtlich noch vor Weihnachten d.J. zu rechnen. Nebenbei bemerkt, halten wir aus ökologischen Gründen grundsätzlich jede Bebauung dieser Fläche für ungeeignet. Um möglichst frühzeitig die Diskussion in sachliche Bahnen zu lenken, ist es – nach den teils turbulenten Diskussionen an anderen Standorten – erforderlich, sofort nach Bekanntwerden der Standortentscheidung „Kleine Höhe“ die Öffentlichkeit einzuladen. Dazu bedarf es einer Vorbereitungszeit.
Gemäß dem gerechten und gerichtsfesten Kriterienkatalog des Gesundheitsministeriums soll jeder Landgerichtsbezirk für die Unterbringung „seiner“ forensischen Patienten selber sorgen. Keine Gemeinde in NRW drängt danach, forensischer Standort zu werden, obwohl pro Standort mindestens 41 Mio. Euro investiert und mindestens 150 vollzeitäquivalente Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Den Ängsten der Bevölkerung vor einer forensischen Klinik ist Rechnung zu tragen und das geschieht zweckmäßigerweise durch genaue Information und eine sachliche Diskussion.

Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.

Gez. Dr. Esther Kanschat

fdR

Thomas Auer

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