Im Jahr 2017 starben in Deutschland 38 Fahrradfahrer*Innen bei sogenannten Abbiegeunfällen mit schweren Lastkraftwagen oder Nutzfahrzeugen. Diese Zählung umfasst dabei nur die Unfälle, die beim Rechtsabbiegen stattgefunden haben. Dabei wurden die Opfer in der Regel vom Kraftfahrer beim Abbiegevorgang übersehen und vom Nutzfahrzeug überrollt.
Die Zahl der Opfer solcher Verkehrsunfälle ist seit Jahren leider sogar steigend. Alle der im Jahr 2017 getöteten Radfahrer*Innen waren auf einem Radweg unterwegs und hatten in diesen Situationen Vorfahrt. Für das Jahr 2018 sind bereits 26 Getötete verzeichnet. Davon 5 Kinder unter 14 Jahren (Stand 25.08.18). Ein konkreter Ansatz zur Lösung ist der Einsatz von marktreifen und sicherheitswirksamen elektronischen Abbiegeassistenzsystemen.
Die Notwendigkeit wird schon seit mehreren Jahren von Verbänden und Interessensgruppen wie z. B. dem ADFC, ADAC und Unfallversicherern gefordert. Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird aber noch einige Zeit vergehen, auch wenn sich aktuell der Bundesrat damit beschäftigt hat und das Thema im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgeschrieben wurde.
Eine Kommune kann darüber hinaus mit einer eigenen Regelung zum Vorreiter beim Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern werden.
Deshalb stellt die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss (am 13.11.2018), dem Rat der Stadt Velbert (am 27.11.2018) sowie für den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Velbert AöR (TBV) (am 21.11.2018) den Antrag auf Installation von sicherheitswirksamen Abbiegeassistenzsystemen für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge ab 7,5t im kommunalen Einsatz:
- Alle von der Stadt Velbert oder in Betrieben der Konzernstruktur der Stadt Velbert eingesetzten Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge (ab 7,5t) werden mit sogenannten elektronischen Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet. Neue Fahrzeuge sind ausschließlich mit solchen sicherheitswirksamen technischen Einrichtungen zu beschaffen.
- Bei der Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Velbert oder eines Betriebs in der Konzernstruktur, deren Hauptzweck den Einsatz von Lastkraftwagen und Nutzfahrzeugen (ab 7,5t) bedingt (z. B. Müllbeseitigungen, Bus, Großtransporte etc.), wird als Voraussetzungen die Ausstattung der eingesetzten Lastkraftwagen und Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen vorgeschrieben. Dies wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Ausnahmen sind im begründeten Einzelfall möglich werden jedoch dokumentiert und dem Haupt und Finanzausschuss bzw. den verantwortlichen Aufsichtsgremien einmal jährlich zur Kenntnis gebracht.
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