Grüne NRW: Verfassungsklage gegen das Kommunalwahlgesetz

Dr. Esther Kanschat, Velberter Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen

Die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW haben ein Normenkontrollverfahren beim Landesverfassungsgericht eingereicht, um eine Klärung über die verfassungsmäßige Zulässigkeit der durch CDU und FDP beschlossenen Abschaffung der Stichwahl herbeizuführen. Hierzu erklärt Dr. Esther Kanschat, Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Velbert:

„Wir begrüßen es sehr, dass die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag Klarheit schaffen wollen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der beschlossenen Abschaffung der Stichwahl. Dieser Beschluss bedeutet eine massive Schwächung der Demokratie, da dem Wahlsieger künftig schon eine relative Mehrheit von zum Teil weniger als 30 Prozent genügt. Die Änderung des Kommunalwahlrechts nur rund 18 Monate vor den Kommunalwahlen und mit hauchdünner Mehrheit im Parlament ist eine unnötige Machtdemonstration von Schwarz-Gelb gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten. Auf die Abläufe in den Kommunen und in den Parteien vor Ort, die ihre Vorbereitungen für die Bürgermeister- oder Landratswahlen treffen müssen, haben CDU und FDP keine Rücksicht genommen.

Zudem verkennt Schwarz-Gelb, dass sich die Parteienlandschaft verändert und sich diese immer weiter aufgefächert hat. Eine größere Anzahl von Kandidaten führt aber regelmäßig dazu, dass die Stimmen sich weiter verteilen, der Wahlsieger also einen kleineren Anteil der Gesamtstimmenanzahl auf sich vereinigen kann.“

Beim Ergebnis der Europawahl werden die Auswirkungen am Beispiel unserer Nachbarstadt Essen sehr deutlich: In Essen hatte die CDU bei der Europawahl eine Mehrheit von gerade einmal 1500 Stimmen vor den GRÜNEN. Dies hat bei über 400 000 Wahlberechtigten zur relativen Mehrheit gereicht. Selbst die drittplatzierte SPD lag nur wenig dahinter. Sicherlich eine interessante Betrachtung, auch wenn man die Europawahl nicht 1:1 mit einer Kommunalwahl vergleichen kann.

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