Zu dem städtischen Bodengutachten zum geplanten Gewerbegebiet Große Feld, bei dem u.a. erhöhte Bleiwerte auf dem Große Feld festgestellt wurden, hat die Bürgerinitiative Große Feld eine erste Expertenmeinung erhalten.
Zum Hintergrund: Bei einem Bodengutachten der Fa. Spang (Link siehe unten) wurde u. a. eine altbergbaubedingte erhöhte Bodenbelastung mit u.a. mit Blei festgestellt. Dies ist natürlich erst einmal besorgniserregend. Für eine angemessene Beurteilung der Lage ist jedoch auch zu klären, welche Teile der Fläche überhaupt betroffen sind und/oder inwiefern diese Werte Auswirkungen auf die dort angebauten Lebensmittelpflanzen haben und ob Mensch und Tier dadurch Schaden erleiden. Wir werden im Weiteren klären, ob der Pächter ebenfalls (regelmäßig) Bodenproben abgeben muss und holen uns weitere Informationen und Expertise von der Landwirtschaft.
Klar ist jedoch auch, dass, wenn eine Gefährdung vorliegt und die Flächen nicht weiter bebaut werden dürfen, dies in keinster Weise eine Rechtfertigung für die vermeintlich einzig sinnvolle Nutzungsalternative „Überbauung durch ein Gewerbegebiet“ ist.
Zum Bodengutachten: www.velbert.ratsinfomanagement.net
Hier die Einschätzung von Dr. rer. nat. Andreas Müller (Dipl.-Chem.):
Bei erster Durchsicht stellt sich mir die Sachlage folgendermaßen dar:
Bei dem verlinkten Gutachten handelt es sich um eine „Baugrunduntersuchung und hydrogeologisches Gutachten zur Sickerfähigkeit“. Die darin benannte „umwelttechnische“ (Kap. 2.5) – gemeint ist wohl „chemische“ — Untersuchung war ausdrücklich auf die Bewertung der Einbaufähigkeit eventueller Bodenaushübe ausgerichtet (S. 14). Es ist von einer repräsentativen Probenahme bzw. die Bildung repräsentativer Mischproben die Rede (Kap. 2.5, S. 13). Repräsentativität bezieht sich aber stets auf den Untersuchungszweck. Hier ist der Untersuchungszweck – wie bereits beschrieben – die Bewertung der Einbaufähigkeit eventueller Bodenaushübe.
Ob damit Repräsentativität auch für andere Bewertungszwecke (z.B. bzgl. der Vorsorge-, Prüf- oder Maßnahmenwerte gemäß Bundes-Bodenschutzverordnung) gegeben ist, kann jedenfalls nicht unmittelbar vorausgesetzt werden. Dazu müsste das Gutachten genauer ausgewertet werden. Die dazu erforderlichen Anlagen liegen jedoch nicht vor.
Setzt man ungeprüft die Repräsentativität der Probenahme voraus und betrachtet die im Gutachten benannten Proben und Messwerte genauer, so ist bei einer überschlägigen Beurteilung (eine genaue Beurteilung setzt genaue Kenntnis der Bodenarten sowie der Boden-pH-Werte voraus) gemäß Bundes-Bodenschutzverordnung festzustellen, dass tatsächlich Vorsorgewerte für Blei, Cadmium, Kupfer und Zink regelmäßig, sowie einmalig für Nickel bezogen auf die vermutlich hier anzusprechende Bodenart Lehm/Schluff überschritten werden. In der BBodSchV ist jedoch auch ausgeführt, dass Überschreitungen der Vorsorgewerte bei „Böden mit naturbedingt und großflächig siedlungsbedingt erhöhten Hintergrundgehalten“ unbedenklich sind, soweit eine Freisetzung der Schadstoffe oder zusätzliche Einträge nach § 9 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen.
Da sich das Untersuchungsgebiet in einer Zone mit naturbedingt erhöhten Hintergrundgehalten befindet oder diese Hintergrundgehalte aufgrund der historischen Bergbautätigkeit und ggf. damit oder mit sonstiger Siedlungstätigkeit einhergehenden Umlagerungen als großflächig siedlungsbedingt erhöht anzusprechen sind (Blei-Zink-Vererzung, siehe dazu: Bodenbericht und Gewässerbericht der Stadt Velbert von ca. 1987—1990), kann jedenfalls nicht ohne weitere Untersuchung von einer „Bedenklichkeit“ ausgegangen werden.
Sollte dies jedoch der Fall sein, bestünde m.E. behördlicher Handlungsbedarf im gesamten vom historischen Bergbau bzw. der natürlichen Vererzung betroffenen Gebiet, da davon auszugehen ist, dass Vorsorgewerte auch auf anderen Flächen überschritten werden.
Dr. rer. nat. Andreas Müller (Dipl.-Chem.)
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