Leserbrief zum WAZ Artikel „Platz für Gewerbe und Industrie“ vom 19.9.2015

Leider spiegelt dieser Bericht nur die Meinung der Verwaltung wieder. Der tatsächliche Bedarf an Gewerbeflächen in Velbert scheint deutlich hinter dem theoretischen zu liegen, welcher vom Kreis, der IHK und der Bezirksregierung ermittelt worden sein soll. Anders ist es nicht zu erklären, dass mindestens ca. 33.000 qm bestens erschlossene und gut gelegene Gewerbegebiete (20.000 qm Alte Ziegelei Buschmann in Velbert Neviges sowie 13.000 qm an der Industriestraße in Velbert Mitte) seit Jahren mangels Interessenten nicht vermarktet werden können. Woher sollen plötzlich Gewerbetreibende für ein neues Gebiet kommen?

Liebe Entscheider in der Stadt Velbert, bitte kümmert Euch erst einmal um die bestehenden Flächen, bevor wieder wertvolle unversiegelte und teils landwirtschaftlich genutzte Fläche unwiederbringlich verloren geht! So wie es im Gewerbe- und Industrieflächen-Konzept des Kreises Mettmann steht: „Eine Fokussierung der Wirtschaftsförderung auf die Beseitigung von bestehenden Aktivierungshemmnissen könnte die Stadt Velbert in die Lage versetzen, einen Großteil des prognostizierten Flächenbedarfs auch in Bestandsgebieten zu realisieren.“

Und denkt dabei an die Empfehlung der Landesregierung, den Flächenfraß in NRW von täglich 15.000 qm auf 5.000 qm zu reduzieren. Das können nur die Kommunen! Fruchtbarer Boden wächst nicht nach, wir sollten unseren Kindern noch etwas übrig lassen… Für einen fragwürdigen Bedarf und mit etwas Glück höheren Gewerbesteuereinnahmen in ein paar Jahren jetzt massiv nicht nur in Eigentumsrechte (Stichworte „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ bzw. „enteignungsgleiche Maßnahmen“), sondern auch in die Landschaft einzugreifen, ist keine zukunftsfähige Stadtplanung!

Dr. Karen Schemken
Partei-Geschäftsführerin
Bündnis 90/Die Grünen Velbert

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel