Gesellschaft der Vielen – Gemeinsam gegen Rassismus 8. Juni 20208. Juni 2020 Rassismus darf keinen Platz habe: Nicht in Schulen, nicht auf der Arbeit, nicht am Stammtisch, nicht in den Köpfen! Grafik: (s__grafik – pixabay.com) Deutschland hat ein Rassismusproblem, und das nicht erst seit Hanau oder Halle. Rassismus fängt nicht erst mit Gewalt an. Rassismus beginnt da, wo Menschen beispielsweise aufgrund ihres Aussehens, ihrer vermeintlichen Herkunft oder einer Religionszugehörigkeit anders behandelt, ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Rassismus zu bekämpfen und ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen. Dafür brauchen wir eine breite und dauerhafte gesellschaftliche wie staatliche Mobilisierung gegen jede Form von Rassismus. Eine Gesellschaft der Vielen muss allen Herabwürdigungen, Ausschlüssen und Bedrohungen jederzeit und an jedem Ort entschieden entgegentreten. Der gewaltsame Tod von George Floyd wirft ein Schlaglicht auf die fortwährende und strukturelle Diskriminierung von Schwarzen und People of Color (PoC) in den USA. Wir unterstützen die friedlichen Proteste der #BLACKLIVESMATTER Bewegung ausdrücklich und blicken mit Bestürzung auf die unverhältnismäßig gewalttätigen Übergriffe auf friedliche Demonstrierende und JournalistInnen. Es ist absolut unverantwortlich, dass die Gewalt durch Äußerungen des US-Präsidenten weiter angeheizt wird. Gerade weil wir zur transatlantischen Partnerschaft stehen, halten wir es für unerlässlich, die breite und friedliche zivilgesellschaftliche Bewegung sowie die Forderung nach unabhängiger Aufklärung von Polizeigewalt gegenüber Schwarzen und PoC zu unterstützen. Nicht nur ein Problem der anderen Dabei ist offensichtlich, dass strukturelle Benachteiligung, Diskriminierung und Rassismus gegen Schwarze und PoC auch Deutschland vergiften. Benachteiligung bei der Ausbildungsplatz- und Arbeitssuche, im Wohnungsbereich und in zahlreichen anderen Situationen des Alltags sind für viele eine oft gemachte bittere Erfahrung, ebenso Abwertung, Ausgrenzung und rassistische Zuschreibungen im öffentlichen Diskurs. Rassistische Muster sind bis in die Mitte unserer Gesellschaft hinein – und auch in staatlichen Institutionen – stark verankert. Die rassistisch motivierten rechtsterroristischen Anschläge von Halle und Hanau haben uns erst kürzlich erneut vor Augen geführt, dass die Bekämpfung von Rassismus eine gesamtstaatliche Aufgabe ist und einer umfassenden Veränderung von Analysefähigkeit, Struktur und Praxis deutscher Sicherheitsbehörden bedarf. Aufgabe der gesamten Gesellschaft Die rassismuskritische Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft muss zur ChefInnensache werden. Dazu kann auch der neu eingerichtete Kabinettsausschuss der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag leisten, wenn durch ihn ressortübergreifende Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, welche die Expertise der Verbände, MigrantInnenorganisationen und der aktiven Zivilgesellschaft einbeziehen. Zu der notwendigen Gesamtstrategie gehört auch, das historisch als Gegenbegriff zur NS-Rasseideologie gemeinte, aber – weil es beim Menschen keine Rassen gibt – in der Sache falsche Wort „Rasse“ bei den Diskriminierungsverboten in Artikel 3 Absatz 3 GG durch den Begriff „rassistisch“ zu ersetzen und das Grundgesetz zu ergänzen durch die ausdrückliche Pflicht des Staates, Schutz gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu gewährleisten. Zivilgesellschaftliches Engagement rechtlich absichern Die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung, gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit muss als Daueraufgabe über ein Demokratiefördergesetz nachhaltig gestaltet und finanziell strukturell abgesichert werden, wobei die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements nicht ausgehöhlt werden darf. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung einen Entwurf für eine bundesgesetzliche Grundlage zur Demokratieförderung. Das Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend reformiert werden. Dazu muss die Bundesregierung Rechtssicherheit bei den förderfähigen Zwecken in § 52 der Abgabenordnung bei gemeinnützigem bürgerschaftlichem Engagement gegen Rassismus, für Grund- und Menschenrechte und unsere Demokratie über einen entsprechenden Gesetzentwurf schaffen. Dazu haben wir einen Antrag eingebracht. Verbandsklagerecht und Gleichbehandlungsgesetz Um seinem Anspruch, Diskriminierung effektiv zu bekämpfen, gerecht werden zu können, muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert werden. Um aus dem zahnlosen Tiger ein scharfes Schwert im Kampf gegen Diskriminierung zu machen, fordern wir ein umfassendes Verbandsklagerecht und das Schließen von Rechtslücken, unter anderem durch die Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände. Wir brauchen ein AGG, das Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll unterstützt und echten Rechtsschutz gewährleistet. Unsere Vorschläge legen seit Langem auf dem Tisch. Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) muss deutlich aufgestockt werden. Zudem ist seit nunmehr zweieinhalb Jahren die Leitung der ADS nur kommissarisch besetzt. Diesen unverantwortlichen Zustand muss die Bundesregierung unverzüglich beenden, damit die ADS ihre Aufgaben wieder in vollem Umfang und unabhängig wahrnehmen kann. Die Stärkung der ADS ist auch deshalb dringend notwendig, um zu einer Stabsstelle zur Bekämpfung von jeder Form von Rassismus zu kommen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung eine unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission zum Thema Rassismus einsetzen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Staatsorgane keine Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale pauschal verdächtigen. Dennoch musste Deutschland erst vor dem UN-Menschenrechtsausschuss im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR) dazu aufgefordert werden, die Polizeipraxis des sogenannten „Racial Profiling“ als rassistisch diskriminierendes Fahndungsmuster unterbleiben zu lassen. Eigene Geschichte und Strukturen hinterfragen Deutschlands koloniale Vergangenheit ist ein integraler Bestandteil unserer Geschichte und die kritische Aufarbeitung muss auch immer Teil unserer Gegenwart sein. Um einer pluralen Demokratie gerecht zu werden, sollten sich die vielfältigen und unterschiedlichen Perspektiven auf deutsche Geschichte und Gegenwart auch in den Lehrplänen widerspiegeln. Als Grüne im Bundestag sehen wir es als notwendig an, themenübergreifend rassistische Diskriminierungsmuster aufzuzeigen und ihnen konsequent entgegenzuwirken. Das gelingt nur mit einer echten Einbindung der Zivilgesellschaft, deren Expertise und Perspektive unverzichtbar ist. Dabei ist es uns wichtig, diejenigen, die von strukturellem und institutionalisiertem Rassismus betroffen sind, zu Wort kommen zu lassen, anstatt für Sie zu sprechen, auch unsere eigenen Strukturen konsequent zu hinterfragen und gemeinsam eine rassismuskritische und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu gestalten. Quelle: www.gruene-bundestag.de