Briefwahl: So funktioniert es für die Kommunalwahl am 13. September!

Gerade in der Corona-Pandemie müssen wir darauf achten, dass alle Menschen den gleiche Zugang zur Wahl haben. Doch wie geht Wählen auf Abstand? Am einfachsten mit der Briefwahl! Sie ist außerdem genau das Richtige, wenn du am 13. September verreist sein solltest.
                                       
Aber wie geht das mit der Briefwahl genau? Wir erklären dir hier alle Schritte:1. Du bekommst deine Wahlbenachrichtigung

Zwischen dem 03. und dem 13. August werden in allen Kommunen Wahlbenachrichtigungen verschickt. In diesem Schreiben bekommst du dein Wahllokal für den 13. September mitgeteilt. Es wird außerdem angegeben, bei welcher Stelle du Briefwahl beantragen kannst.

2. Du beantragst Briefwahl

Du kannst deine Briefwahl mündlich oder schriftlich beantragen, eine E-Mail zählt ebenfalls als schriftlicher Antrag. Viele Kommunen geben auch einen Link zur Online-Beantragung mit der Wahlbenachrichtigung heraus. Sollte dir aus der Wahlbenachrichtigung nicht klar werden, wo du hingehen oder hinschreiben musst, kannst du einfach bei deinem Bürger*innenbüro anrufen und nachfragen. Die Briefwahl kann bis zum 11. September, in begründeten Fällen auch bis zum Wahltag beantragt werden.

3. Du füllst deine Briefwahlunterlagen aus

Deine Briefwahlunterlagen bestehen aus bis zu 5 Stimmzetteln, einem Wahlschein mit eidesstattlicher Erklärung und zwei Briefumschlägen.

Jetzt gilt’s: Mach auf allen Stimmzetteln dein Kreuz bei den GRÜNEN! Stecke nun die Stimmzettel in den dafür vorgesehenen kleineren Umschlag und klebe ihn zu. Fülle jetzt den Wahlschein mit der eidesstattlichen Erklärung aus. Stecke als letztes den verschlossenen Umschlag mit den Stimmzetteln und den Wahlschein in den großen Umschlag und klebe ihn zu.

4. Verschicke deine Unterlagen

Deine Briefwahlunterlagen müssen bis zum 13. September um 16 Uhr angekommen sein. Lass sie deshalb nicht zu lang auf dem Küchentisch liegen, sondern schicke sie rechtzeitig vorher ab. Briefwahl ist portofrei, du musst keine Briefmarke aufkleben.

5. Du kannst auch vor Ort wählen

Viele Kommunen bieten dir an, die Briefwahl direkt im Rathaus oder Bürger*innenbüro durchzuführen, meist ab dem 13. August. Du kannst die Unterlage vor Ort ausfüllen und direkt in die Wahlurne werfen. Auch so kannst du außerhalb der Stoßzeiten mit genügend Abstand wählen. Erkundige dich vorher online oder ruf im Bürger*innenbüro an, um nachzufragen, ob das auch in deiner Gemeinde möglich ist. Beim Wählen vor Ort musst du deine Wahlbenachrichtigung mitbringen.

Quelle: www.gruene-nrw.de

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