Im NRW Landtag hat der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in einer Sachverständigenanhörung sowohl über die geplante Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) als auch über unseren Antrag „Dem Klimawandel begegnen – Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen“ beraten. Dazu erklärt Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wird den aktuellen Herausforderungen im Bereich Wasserschutz in keinster Weise gerecht. Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel bedingten Zunahme an Trocken- und Hitzeperioden und der daraus resultierenden Dürre, hätten wir uns eine deutliche Stärkung des Gewässerschutzes gewünscht. Anstatt den sich auftuenden Nutzungskonflikten um die schwindende Wasserressource entschieden zu begegnen, belebt die Regierung Laschet lieber alte Konflikte. Gerade in den Rohstoff-Abbauregionen sorgt der geplante Wegfall des Abgrabungsverbots in Wasserschutzgebieten für erneute, heftige Debatten, vor allem mit Blick auf den Trinkwasserschutz.
Die Landesregierung hebelt hier mit ihrer Novelle den Kerngedanken des Wasserschutzes komplett aus. Daran ändert auch die von Ministerin Heinen-Esser angekündigte Wasserschutzverordnung nichts, denn Abgrabungen in Wasserschutzgebieten werden durch die schwarz-gelbe Gesetzesänderung rechtlich ermöglicht.
Auch die Abschaffung von Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen ist ein eklatanter Rückschritt. Damit wird nicht nur eine Verunreinigung der Gewässer durch Nitrate und Pestizide fahrlässig in Kauf genommen, sondern auch ein wertvolles Instrument des Artenschutzes abgeschafft.
Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen haben daher umfassende Kritik an dem Gesetzentwurf vorgebracht. Trotz dieser großen Bedenken hat die Ministerin bereits gestern erklärt, dass sie an diesen äußerst umstrittenen Änderungen festhält. Die Landesregierung verweigert sich mit einem solchen Vorgehen den sinnvollen Anregungen der Expertinnen und Experten und führt darüber hinaus den Sinn einer solchen Anhörung ad absurdum.
Viele Vorschläge, die wir in unserem Antrag zum Erhalt und Schutz unserer Wasserressourcen vor dem Hintergrund des Klimawandels gemacht haben, wurden von zahlreichen Sachverständigen als zielgerichtet bewertet und unterstützt. Darin fordern wir unter anderem ein zentrales Monitoring der Wasserentnahme und der Grundwasserneubildung, auf dessen Grundlage Wasserentnahmen zukünftig genehmigt werden sollen.
Quelle: www.gruene-fraktion-nrw.de
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