Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Lange hat der Verfassungsschutz dem braunen Treiben der AfD nur zugeschaut – jetzt schaut er (hoffentlich) genau hin! (Foto: PDPics – pixabay.com)

Zu Berichten, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD bundesweit zum rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr):

„Gerade vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus der Deutschen Geschichte kann ich gut nachvollziehen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als Gesamtpartei zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hat. Unsere Demokratie ist wehrhaft gegenüber denjenigen, die sie abschaffen und das parlamentarische System abreißen wollen.

Selbstverständlich steht der Partei der Weg einer gerichtlichen Überprüfung offen. Denn in unserer Demokratie gelten rechtsstaatlichen Prinzipien auch für Demokratieverächter.

Es ist richtig, dass der Verfassungsschutz seine Informations- und Faktenlage, wie sie derzeit offensichtlich bei der Behörde vorliegt, jetzt transparent macht. Es wäre hochproblematisch, solche Erkenntnisse mit Blick auf das Wahljahr nicht zu veröffentlichen. Wählerinnen und Wähler könnten sich durch den Mangel an Transparenz im Nachhinein getäuscht sehen.“

Quelle: www.gruene-bundestag.de

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