Parkplatz „Auf der Beek“ – Antrag zur Änderung der Parkplatzregelung für Handwerker und Gewerbetreibende!

Der Parkplatz „Auf der Beek“: Aktuell nicht für Fahrzeuge über 3,5 t zulässige.

Viele Handwerksbetriebe und andere Kleingewerbe nutzen Fahrzeuge, die zwar unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht liegen, aber bauartbedingt nicht mehr als Pkw gelten. Mit diesen Fahrzeugen dürfen sie den Parkplatz „Auf der Beek“ derzeit nicht benutzen, da dieser durch Zeichen 314 mit Zusatz „nur für Pkw“ ausgewiesen ist. Auch sonst gibt es kaum Möglichkeiten, solche Fahrzeuge in der Nähe zur Nevigeser Innenstadt ordnungsgemäß zu parken. Für viele Handwerker stellt jedoch die Möglichkeit zum (zeitlich befristeten) Parken in der Nähe ihrer Kunden – und somit auch zur Innenstadt – eine notwendige Voraussetzung zur Ausübung ihres Berufs dar. Die Sicherstellung solcher kundennahen Parkmöglichkeiten bedeutet somit eine Förderung lokal bzw. regional tätiger Betriebe.

Daher dürfen Handwerker und Gewerbetreibende nicht dort parken.

Wie die Parkraumanalyse im Sommer 2020 gezeigt hat, bietet der Parkplatz „Auf der Beek“ – mit Ausnahme der Marktzeit am Donnerstagvormittag – ausreichend Platzreserven für die Klein-Lkw der Handwerker und Gewerbebetriebe. Zudem ist er auch deshalb besonders gut geeignet, weil die Parkdauer durch die Parkscheibenregelung auf zwei Stunden begrenzt ist. Damit besteht auch nicht die Gefahr einer Fehlnutzung durch dauerparkende Wohnmobile u.ä., die in der Vergangenheit an anderer Stelle kritisch diskutierte wurde.

Daher beantragen wir für den nächsten Bezirksausschuss Neviges und den Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität eine Änderung der Parkplatznutzung:

  1. Die Nutzungsbeschränkung für den Parkplatz „Auf der Beek“ am S-Bahnhof Neviges soll geändert werden von „nur für Pkw“ auf „bis 3,5 t“.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese Änderung mit den maßgeblichen Beteiligten (Straßenverkehrsbehörde, TBV) abzustimmen und auf den Weg zu bringen.
  3. Vor und nach Anpassung der Parkregelungen soll die Nutzungsstruktur des Parkplatzes einige Male durch den KOD erfasst werden (u.a. Auslastung und Mix Pkw / Klein-Lkw) als Grundlage für eine Evaluation des Nutzens und eventueller Fehlnutzungen.

Somit wird es dann auch Handwerkern und Gewerbetreibenden möglich, dort erlaubterweise zu parken.

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