Am Donnerstag, 22. Juni, fand vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die Verhandlung zweier Anwohnerklagen gegen den Bebauungsplan „Große Feld“ an der Langenberger Straße statt.
Bereits einige Tage vor dem Verhandlungstermin hatte das Gericht die Stadt Velbert informiert, dass Zweifel an den Planungsunterlagen bezüglich des nächtlichen Lärmschutzes bestünden. Es gelang der Stadt Velbert nicht, bis zur mündlichen Verhandlung diese Zweifel auszuräumen. In diesem Punkt bewertete daher das OVG den vorgelegten Bebauungsplan als rechtswidrig.
Leider konnte das Gericht keine weiteren wesentlichen Mängel an dem Bebauungsplan feststellen. Details können aber erst der schriftlichen Urteilsbegründung entnommen werden, die erfahrungsgemäß in wenigen Wochen folgt. Erst dann lassen sich die weiteren Schritte ableiten.
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