„Heute ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Mit der Abschaffung der Stichwahl nimmt Schwarz-Gelb den Bürgerinnen und Bürgern demokratische Rechte, die in jedem anderen Bundesland selbstverständlich sind. NRW wird künftig das einzige Bundesland ohne zweiten Wahlgang bei Bürgermeister- und Landratswahlen sein. CDU und FDP haben heute die Stellung vieler Gemeindeoberhäupter schon vor deren Wahl geschwächt. Denn bislang ziehen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte die Legitimation für ihre herausgehobene Stellung auch aus der Direktwahl mit absoluter Mehrheit.
Die Änderung des Kommunalwahlrechts nur rund 18 Monate vor den Kommunalwahlen und mit hauchdünner Mehrheit ist eine unnötige Machtdemonstration von Schwarz-Gelb gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten. Wir bezweifeln, dass Schwarz-Gelb mit der verspäteten, inhaltlich dünnen und in weiten Teilen fehl laufenden Begründung zur Abschaffung der Stichwahl dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2009 gerecht wird. Wir bereiten deswegen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof vor und sind optimistisch, dass das heute von Schwarz-Gelb gegen alle Vernunft durchgedrückte Gesetz nicht lange Bestand haben wird.“
Zum Hintergrund: In seinem Urteil vom 26. Mai 2009 hat der VerfGH NRW die erstmalige Abschaffung der Stichwahl zwar für verfassungsgemäß erklärt. Im vierten Leitsatz des Urteils heißt es aber wörtlich: „Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig zu vermitteln vermag.“ Diesem Auftrag sind CDU und FDP aus unserer Sicht nicht ausreichend nachgekommen. Ihre Begründung für die erneute Abschaffung der Stichwahl haben sie erst vergangenen Dienstag nachgeliefert. Darin finden sich jedoch sehr gute Gründe zur Beibehaltung der Stichwahl. Einerseits wechselte in einem Drittel der Fälle die Führung im zweiten Wahlgang. Die Stichwahl war also offensichtlich nötig, damit der oder die von einer Mehrheit gewünschten Kandidat*in, ins Amt gewählt werden konnte. Ferner erzielten bei den vergangenen Kommunalwahlen im Jahr 2015 die siegreichen Kandidatinnen und Kandidaten in allen 43 Stichwahlen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehr Stimmen als im ersten Wahlgang und kamen so mit höherer Legitimation ins Amt.
Quelle: www.gruene-fraktion-nrw.de
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