Elternbeiträge zur Kinderbetreuung – so gestalten wir mit

Die Entscheidung, Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern wieder einzuführen, fällt uns nicht leicht.

Spätestens nachdem der Rat der Stadt Velbert am 23. April 2024 dem Haushalt 2024 zugestimmt hat, ist nun klar, dass die Elternbeiträge zur Kinderbetreuung wieder eingeführt werden müssen. Die Entscheidung wird begleitet von verschiedenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Eltern die erforderliche Planungssicherheit erhalten und gleichzeitig die Qualität der Betreuung weiter verbessert werden kann.

Hierzu sind uns einige Aspekte ein besonderes Anliegen, die wir hier nachfolgend vorstellen möchten, um Fehlinformationen entgegenzuwirken und den Blick auf einen konstruktiven Austausch zu lenken.

Beginn der Beitragspflicht

Die Elternbeiträge sollen mit dem Kindergartenjahr 2025/2026, also ab dem 01.08.2025, erhoben werden. Somit werden nicht innerhalb der Laufzeit der aktuellen Betreuungsverträge die Bedingungen geändert.

Harmonisierung der Elternbeiträge

Die Elternbeiträge für alle Betreuungsangebote (KiTa, Kindertagespflege, OGS) sollen harmonisiert werden. Das bedeutet, dass die Einkommensstufen angeglichen werden. Auch die Höhe des Einkommens, bei dem die ersten Beiträge berechnet werden, soll bei allen Betreuungsformen gleich sein. Dazu sollen die entsprechenden Beitragssatzungen zu einer gültigen Satzung zusammengeführt werden.

Geschwisterregelung

Nehmen mehrere Kinder einer Familie die Betreuungsangebote (egal ob in einer KiTa, in der Kindertagespflege oder der Offenen Ganztagsschule) in Anspruch, soll nur für EIN Kind Elternbeiträge anfallen. Die Geschwister wären dann beitragsfrei!

Staffelung der Beiträge

Die Elternbeiträge sollen erst bei Einkünften ab ca. 80.000 Euro erhoben werden. Dies war in der 2021 abgelösten Satzung die höchste Beitragsstufe. Zusätzlich sollen durch Staffelung noch weitere Beitragsstufen eingeführt werden, die ein Jahreseinkommen von mehr als 80.000 Euro erfassen. Nach Möglichkeit soll somit ein „harter Einstieg“ in die Elternbeiträge bei einem Jahreseinkommen ab 80.000 Euro vermieden werden.

Definition Einkommen

Mit Einkommen ist das Einkommen vor Steuern inkl. aller positiven Geldflüsse (auch Kapitalerträge) gemeint. Das Kindergeld und der Sockelbetrag des Elterngeldes (300,00 Euro) sollen jedoch nicht zum Einkommen zählen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Einkommen nach Abzug aller Steuern als Grundlage zur Berechnung heranzuziehen.

Das Einkommen sollte dementsprechend jedes Jahr neu nachgewiesen werden, um die Höhe der Elternbeiträge an mögliche Verschiebungen angleichen zu können.

Beitragsfreiheit in den letzten beiden KiTa-Jahren

Die letzten beiden KiTa-Jahre vor der Einschulung sind und bleiben beitragsfrei! So wie es im Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vorgegeben ist. Kinder, für die aus diesem Grund kein Beitrag erhoben wird, werden in der Geschwisterregelung so behandelt, als ob für sie ein Beitrag gezahlt würde.

Qualitätsoffensive

Sämtliche Maßnahmen werden durch eine Qualitätsoffensive ergänzt. Im engen Austausch und Gespräch mit allen Trägern der Kinderbetreuung in Velbert, streben wir eine Verbesserung der Betreuung an. Wir wollen gemeinsam den Fachkräftemangel angehen und kreative Lösungen gegen den (z.B. krankheitsbedingten) Ausfall von Betreuungszeiten erarbeiten und umsetzen.

Die Entscheidung, Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern wieder einzuführen, fällt uns nicht leicht. Grundsätzlich sind wir nach wie vor der Meinung, dass Bildung und Betreuung möglichst kostenfrei sein sollten. Dennoch stehen wir in der politischen Verantwortung, die schwierige Realität aufzugreifen und die bestehenden Herausforderungen anzugehen.

In einer verantwortungsbewussten Gesellschaft liegt es an uns allen sicherzustellen, dass jedes Kind unabhängig von seiner sozialen Lage die bestmögliche Bildung und Betreuung erfährt. Dafür werden wir Grüne uns weiterhin einsetzen und möchten diesen Vorgang so transparent wie möglich mit Ihnen gemeinsam gestalten.

Wir streben eine faire Einführung der Elternbeiträge an und legen großen Wert darauf, zusammen mit Eltern und anderen Interessengruppen eine Beitragssatzung zu entwickeln, die für alle tragbar ist. Ihre Meinungen und Ideen sind von großer Bedeutung, um eine gerechte und nachvollziehbare Regelung zu gewährleisten.

Wir befinden uns in einem Prozess, in dem die Wiedereinführung der Elternbeiträge wohlüberlegt und gerecht zu gestalten ist. Dabei ist es uns wichtig, die Öffentlichkeit einzubeziehen und halten uns offen für konstruktive Vorschläge und Anmerkungen.

Wir laden Sie herzlich ein, diesen Weg gemeinsam mit uns zu gehen!

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