Die Ergebnisse unserer Haushaltsberatungen möchte ich in zwei Bereiche einteilen. Zum einen haben wir die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung besprochen und bewertet.
Zum anderen schlagen wir weitere Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung vor und weisen auf einen Mangel in dem von der Verwaltung eingereichten Nachtragshaushalt hin.
Maßnahmen des Nachtraghaushaltes:
Die folgenden Maßnahmen (Nr. 120, 121 und 122) sind unstrittig und können so durchgeführt werden:
Erhöhung der Vergnügungssteuer, Senkung der Personalkosten und die Reduzierung der Sach- und Dienstleistungen.
Auch die Maßnahme Nr. 125 „Schiebung der Investition des Neubaus für das Schloss- und Beschlägemuseum“ wird von uns mit getragen. Wobei wir auf den Neubau ganz verzichten würden. Zum einen da das Museum erst vor zwei Jahren im Forum saniert worden ist, und zum anderen, da die Kosten für den Neubau von 100.000 €
sowieso geschönt sind. Es wurden z.B. die Mietzahlungen des Museums der Stadt an den KVBV zur Finanzierung des Neubaus gegen gerechnet, obwohl es sich bei der Mietzahlung um keine wirkliche Ausgabe handelt sondern nur um eine linke Tasche / rechte Tasche Umbuchung. D.h. der Neubau würde erheblich mehr Kosten verursachen, die wir unserer Meinung nach bei der Haushaltslage nicht aufbringen können bzw. wollen.
Die Maßnahme Nr.124 „Zentralisierung von Einrichtungen“ ist sowohl sinnvoll wie notwendig. Jedoch werden wir beantragen, dass die Zentralisierung ohne die Festlegung auf zukünftige Standorte für die drei Institutionen beschlossen wird. Damit einher geht dann die Forderung nach der Ausarbeitung eines konkreten, detaillierten Konzeptes für die Umsetzung der Zentralisierung. Dergleichen liegt uns zurzeit nicht vor. Es scheint, als seien die in der Maßnahme geforderten Standorte auf dem Reißbrett entstanden nach dem Motto: Jeder Stadtbezirk bekommt eine Institution und alle können / müssen zufrieden sein. Das istaber kein Konzept, sondern Willkür.
Die Anhebung der Grundsteuer B um 110 Punkte wird von uns nicht mitgetragen (Maßnahme Nr.123). Wir sind der Meinung, dass die Belastungen durch die Erhöhung der Hebesätze auf alle Schultern gleichermaßen verteilt werden sollte und daher auch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A moderat anzuheben sind. Alle drei Hebesätze wurden in 2003 geändert, nur die Grundsteuer B war in 2011 schon einmal um 20 Punkte angehoben worden.
Wie der Kämmerer im Nachtragshaushalt selber ausführt, entspricht eine Anhebung der Grundsteuer B auf 490 Punkte (von 420 Punkte in 2003) genau dem allgemeinen Inflationsanstieg im Zeitraum von 2003 bis heute.
Daher sprechen wir uns für die dem entsprechende Steigerung der Grundsteuer B um 50 Punkte aus
(von 440 Punkte seit 2011 auf 490 Punkte). Wenn man die Gewerbesteuer um 20 Punkte erhöht, kommt man für Grundsteuer B und Gewerbesteuer zusammen auf einen geringfügig höheren Betrag als die 3,5 Mio. €, die die Verwaltungsvorlage mit der reinen Erhöhung der Grundsteuer B erreicht. Die Steigerung der Grundsteuer A um 20 Punkte bringt dem Haushalt nur insgesamt ca. 5600 € ein. Diese Maßnahme wird also den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb (bei mehr als 100 in Velbert) nur geringfügig belasten, stellt aber klar, dass von jedem gleichermaßen die Haushaltskonsolidierung mitgetragen werden muss.
Weitere Maßnahmen und Änderungsanträge:
Die Auflösung der VMG zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Überführung der Mitarbeiter in die Wifö (ohne den Geschäftsführer der VMG), die die Planung der jährlichen Veranstaltungen weiter durchführen können. Einsparpotential ca. 150.000 €.
Einstellung eines Klimaschutz- und Energiebeauftragten, der das einstimmig beschlossene 10 Punkte Klimaschutzprogramm (UPA, vor fünf Jahren) und die in der letzten Ratssitzung verabschiedete „Bergische Erklärung“ umsetzen soll. Mehrkosten ca. 70.000 €.
Als weitere Maßnahmen schlagen wir die Zusammenlegung von Ausschüssen vor: Haupt und Finanzausschuss, Schule und Bildung, Wifö und VMG (ergibt sich nur bei Umsetzung der ersten zusätzlichen Maßnahme).
Als letztes möchten wir auf einen erheblichen Fehler im Haushaltssicherungsplan und dem Nachtragshaushalt hinweisen und werden in einem Antrag zum Nachtragshaushalt die Korrektur dieses Fehlers fordern.
Im Stärkungspaketgesetzt, §6, Abs.2 Punkt 3 steht geschrieben (vollständiges Gesetz, siehe Anhang):
3. Sämtliche möglichen Konsolidierungsbeiträge der verselbständigten Aufgabenbereiche der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form werden geprüft und in den Haushaltssanierungsplan mit einbezogen.
Es wurden uns bis jetzt keine Prüfergebnisse vorgelegt, die die Konsolidierungsmöglichkeiten der BVG, TBV oder der Zweckverbände wiedergeben. In diesen Bereichen werden immer noch Projekte geplant und durchgeführt.
Dies sind aber alles freiwillige Leistungen, deren Gelder zur Konsolidierung beigetragen müssen.
Unserer Meinung nach dürfen die Bürger und Unternehmen Velberts nicht noch mehr belastet werden ohne diese Konsolidierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Ebenso sehen wir, dass Velbert unseren „reichen“ kreisangehörigen Gemeinden gegenüber in der Pflicht ist, die in den nächsten Jahren für unsere Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspakt, erhebliche Summen als Abundanzumlage aufbringen müssen, um diese pflichtigen Konsolidierungsbeiträge zu leisten.
Esther Kanschat
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