Fiasko um den Wochenmarkt in Neviges: OVG entscheidet gegen Stadt und AG „Wochenmarkt“

Fiasko um Wochenmarkt (Foto: Feist-Lorenz)

Fiasko um Wochenmarkt (Foto: Feist-Lorenz)

„Was für ein Debakel für Neviges!“, so kommentierte Hans-Peter Kaiser, Sprecher von Bündnis90/Die Grünen, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur rechtwidrigen Vergabe des Nevigeser Wochenmarktes an die Werbegemeinschaft Neviges (WGN).

Die Entscheidung des OVG Münster kann nur als Blamage und Ohrfeige für die verantwortliche Arbeitsgruppe (AG) Wochenmarkt und die Rechtsabteilung der Stadt Velbert bewertet werden. Das diese nicht rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass Ute Meulenkamp (SPD) und August-Friedrich Tonscheid (Velbert anders) als (Rats)-Mitglieder der WGN nicht hätten mitstimmen dürfen und dass u.a. deshalb die Vergabe an die WGN fehlerhaft gewesen ist, wirft auf alle Beteiligten ein schlechtes Licht.
„So kann man auch bürgerschaftliches Engagement zur Übernahme von wirtschaftlicher Verantwortung für den Wochenmarkt ad absurdum führen“, so Kaiser weiter. Aber auch die Ratsmitglieder Meulenkamp und Tonscheid hätten das erkennen und entsprechend handeln müssen, zumal die Mehrheiten für die Werbegemeinschaft Neviges nicht gefährdet waren. Vor allem August-Friedrich Tonscheid, bekannt für zuweilen „marktschreierische“ Meinungsäußerungen, hat „seinem“ Stadtteil einen Bärendienst erwiesen und dem angekratztem Image der Velberter Stadtverwaltung gleich mit.

Auch der Kommentar von Stadtsprechen Hans-Joachim Blißenbach spricht Bände: „Für die Bürger ändert sich nichts“. Einziger Unterschied: Die Stadt habe nun Rechtssicherheit.“, so äußerte er sich gegenüber der WAZ vom 23.08.2016. Wenn das so ist, muss man sich die Frage stellen, was die ganze „Ausschreiberei“ eigentlich sollte. http://www.derwesten.de/staedte/velbert/wgn-wird-doch-nicht-marktbetreiber-id12125110.html

Schade, dass es bei einer so offensichtlichen Rechtslage erst der Klärung durch ein Oberverwaltungsgericht bedarf, statt der Sachkunde der handelnden Personen oder der städtischen Juristen. Gut gemeint ist eben das Gegenteil von gut gemacht.

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