Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat mehrere Klagen gegen die CO-Pipeline abgewiesen und auch eine Revision zur nächsthöheren Gerichtsinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, nicht zugelassen. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Inbetriebnahme der fast fertig gebauten Pipeline zu verhindern, sind damit zwar noch nicht völlig erschöpft, haben aber einen schweren Rückschlag erfahren. Von Seiten der GRÜNEN bedarf es daher einer politischen Entscheidung: Der Landtag müsse das sogenannte Rohrleitungsgesetz, das Grundlage für die Errichtung der Giftgasleitung ist, aufheben.
„Wir stehen mit unserer Grünen Landtagsfraktion diesbezüglich in Kontakt und hoffen, dass nun auch bei CDU, SPD und FDP, die bislang drei Mal einen solchen Antrag abgelehnt haben, Bewegung in die Diskussion kommt!“, sagt Landratskandidatin Martina Köster-Flashar, die sich weiterhin gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline einsetzen will.
Die Menschen im Kreis Mettmann und ganz besonders in den direkt betroffenen Städten Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen würden zudem eine tatkräftige Unterstützung der amtierenden Bürgermeister*innen von CDU und SPD, sowie des Landrates Hendele (CDU) gegenüber der Landesregierung erwarten. „Sie müssen jetzt handeln“, so die Kandidatin. „Die GRÜNEN Bürgermeisterkandidat*innen und die Landratskandidat*in fordern Sie auf, nicht nur die juristische Unterstützung zuzusichern, sondern aktiv die Interessen der Menschen im Kreis Mettmann gegenüber der CDU/FDP Landesregierung zu vertreten, damit die Inbetriebnahme verhindert und das Rohrleitungsgesetz zurückgenommen wird!“
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