Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach der Luftreinhalteplan der Stadt Köln rechtswidrig ist und an vier Hauptverkehrsstraßen keine anderen Maßnahmen als Fahrverbote ersichtlich seien, erklärt Arndt Klocke, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Das Gericht hat klar gemacht, dass Fahrverbote in Köln notwendig und zur Durchsetzung der Luftreinhaltungsziele auch verhältnismäßig sind. Für die Besitzer älterer Dieselfahrzeuge ist das ein schwerer Schlag.
Das Urteil ist die Quittung für die Untätigkeit von Bundes- und Landesregierung. Es stellt Ministerpräsident Laschets Behauptung, Fahrverbote seien per se ‚unverhältnismäßig und damit rechtswidrig‘ als substanzlose Realitätsverweigerung bloß. Der Ministerpräsident hat hier eine herbe Klatsche erlitten. Er hat es die vergangenen beiden Jahre vollkommen verschlafen, die Kommunen bei der Luftreinhaltung ausreichend zu unterstützen. So hätten Fahrverbote für viele Pendler vielleicht verhindert werden können. Stattdessen hat er versucht, den Gerichten ihre Urteilsfindung vorzuschreiben. Mit diesem Versuch ist er nun krachend gescheitert.
Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend tätig zu werden und ein wirksames Sofortprogramm zur Förderung von öffentlichem Nahverkehr, Fahrradinfrastruktur und abgasfreier Mobilität aufzulegen. Das muss sich auch in der Haushaltsplanung 2020 niederschlagen und kurzfristig umgesetzt werden.“
Quelle: www.gruene-fraktion-nrw.de
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