1,50 Meter Mindestabstand: Die bekannte Corona-Regel gilt auch im Straßenverkehr – nämlich beim Überholen von Radfahrenden. Die StVO hat den Straßenraum eindeutig neu verteilt. Diese Regelung soll im Kreis Mettmann nun verstärkt beworben werden.
Häufiges Beispiel aus Wohngebieten: Radfahrende, die an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, werden selbst dann mit dem Auto überholt, wenn dafür gar nicht genügend Fahrbahnraum verfügbar ist. Die Radfahrenden verringern dann oft zwangsläufig ihren Abstand zu den geparkten Autos so sehr, dass sie durch sich öffnende Autotüren schwer verletzt werden könnten (sogenannter „Dooring“-Unfall). Ebenso gefährlich ist die von entgegenkommenden Autos erzwungene Durchfahrt, obwohl die Radfahrenden ihr Hindernis noch nicht passiert haben.
Für Peter Thomas, Sprecher der CDU im Ausschuss für Mobilität im Kreis Mettmann und Mitglied im Kreispolizeibeirat „müssen die in der Novelle der StVO vom April 2020 festgeschriebenen und für die Sicherheit der Radfahrenden erforderlichen Mindestabstände verstärkt und plakativ in die Öffentlichkeit transportiert werden, damit langjährige Gewohnheiten und Überholvorgänge „nach Gefühl“ aufgegeben werden. Hier sollten Kreisverwaltung, Kreispolizei und Verkehrswacht gemeinsam vorgehen.“
Die nun beantragte Kampagne „setzt weniger auf ordnungsrechtliche Aspekte, sondern soll für den Kreis Mettmann als Radfahrregion werben und dabei auf schon der Fairness halber einzuhaltende Regeln hinweisen“, betont seine GRÜNE Kollegin Ina Besche-Krastl.
FDP Fachmann Thomas Hoffman fasst den gemeinsamen Antrag der drei Parteien wie folgt zusammen: „Auf möglichst wirksamste Weise soll die Kreisverwaltung in Print & Social Media für mehr Fairness im Straßenverkehr, hier insbesondere für die Einhaltung notwendiger und auch vorgeschriebener Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden werben.“
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