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Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland – doch arbeitsrechtlich gehen sie einen Sonderweg!
Zu den Forderungen queerer Mitarbeiter*innen der katholischen Kirche erklären Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer:innenrechte, und Lamya Kaddor, Sprecherin für Inneres und Heimat:
Die queeren Beschäftigten der katholischen Kirche zeigen Mut und Courage. Das verdient Respekt. Ihre Aktion ist ein wichtiger Anstoß für eine überfällige Debatte. Beim kirchlichen Arbeitsrecht besteht Reformbedarf, um es auf die Höhe der gesellschaftlichen Realität zu bringen. Geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung dürfen kein Kündigungsgrund sein.
Die Kirchen sind mit weit über einer Million Beschäftigten nach dem öffentlichen Dienst die zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland. In kirchlich getragenen Einrichtungen wie Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen üben die Beschäftigten dieselben Tätigkeiten wie in weltlichen Einrichtungen aus. Eine Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht ist hier nicht mehr zeitgemäß.
Bei Tätigkeiten ohne Verkündigungsauftrag sollte das kirchliche Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeitsrecht so weit wie möglich angeglichen werden. Das betrifft das Streikrecht, aber insbesondere auch das Thema Mitbestimmung, bei der Beschäftigte in kirchlich getragenen Einrichtungen aktuell noch schlechter gestellt sind. Es ist gut, dass Grüne, SPD und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben, genau darüber mit den Kirchen in einen Dialog einzutreten. Als Ergebnis gibt es dann hoffentlich deutliche Verbesserungen für Beschäftigte im Dienst der Kirchen.
Quelle: www.gruene-bundestag.de
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