Anlässlich des weltweiten Klimastreiks am 20. September 2019, erklärt Dr. Günther Coen, Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Velbert:
Klimaschutz wird in der politischen Diskussion benutzt als Oberbegriff für den Stopp der anthropogenen globalen Erwärmung einerseits und die Abmilderung der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Folgen dieser anthropogenen globalen Erwärmung andererseits.
Hauptmaßnahme zum Erreichen des Stopps der anthropogenen globalen Erwärmung ist die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen wie etwa Kohlendioxid und Methan, die bei der Energiebereitstellung via fossilen Brennstoffen wie zum Beispiel Erdölprodukten, Erdgas, Steinkohle und Braunkohle für die industrielle und landwirtschaftliche Produktion sowie für die Privathaushalte und den Verkehr freigesetzt werden.
Daraus folgt zwingend, dass ohne Mobilitätswende weder speziell die Energiewende noch der Klimaschutz allgemein erfolgreich realisierbar sind. Andererseits muss die Mobilitätswende aber auch zwingend in den allgemeinen Klimaschutz eingebettet sein und notwendig von einer Energiewende begleitet werden. Das gemeinsame Steuerungselement, das Klimaschutz, Energiewende und Mobilitätswende miteinander verknüpft, ist die Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen.
Aus der Sicht der Wissenschaft empfiehlt sich für Deutschland die Einführung einer „CO2-Steuer“ von 50 €/ Tonne CO2-Äquivalent für 2020 mit einer jährlichen Steigerung von 10 €/ Tonne CO2-Äquivalent bis einschließlich zum Jahr 2030.
Eine bundesweite Mobilitätswende kann jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn – auf der Basis eines Bundesgesetzes und finanziell unterstützt von Bund und Land – jede Gemeinde in Deutschland ein spezifisches Konzept für die jeweilige lokale Mobilitätswende erarbeitet, das durch Reduzierung der Verbrennung von erdölbasierten Treibstoffen und durch Reduzierung von verkehrsbedingten Umwelt- und Gesundheitsschäden bis zum Jahr 2025 nachfolgende Ziele anstrebt und erreicht:
- Ersatz des Leitbildes der autogerechten Stadt durch das Leitbild der menschengerechten Stadt,
- Förderung von akkubasierter E-Mobilität für PKW und Fahrräder und wasserstoff-basierter E-Mobilität für LKW,
- Beschleunigung des Ausbaus von Ladestationen für Akkus und Wasserstoff,
- Förderung von Car-Sharing,
- Förderung des Ausbaus des lokalen und des bundesweiten ÖPNV,
- Förderung des ökologischen Umbaus des lokalen ÖPNV (zum Beispiel mit E-Bussen) und des bundesweiten ÖPNV (zum Beispiel durch vollständige Elektrifizierung aller Bahnstrecken)
- Schrittweise Umstellung des jeweiligen kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge,
- Ausbau des jeweiligen kommunalen Radwegenetzes zur Förderung der Nutzung von Fahrrädern im Allgemeinen und E-Bikes im Besonderen,
- Umstellung der Straßenbeleuchtung und der Verkehrsampeln der jeweiligen Kommune auf den Einsatz von Leuchtdioden (LED = light-emitting diode)
Für den Zeitraum von 2025 bis zum Jahr 2030 sollen dann nachfolgende Ziele angestrebt und erreicht werden:
- Kooperation der jeweiligen Kommune mit den benachbarten Gemeinden zur regionalen Ausweitung der jeweiligen lokalen Mobilitätswende,
- Schrittweise Einführung autonom fahrender PKWs und LKWs,
- Schrittweise Einführung einer KI-basierten, intelligenten Steuerung des Individual-verkehrs durch Vernetzung der autonomen PKWs und LKWs („Internet der Dinge“)
Bei realistischer Einschätzung der aktuellen politischen Diskussion scheinen mir die vorgenannten Ziele aber nur erreichbar zu sein, wenn der von „Fridays for Future“ entfachte Druck auf die Bundesregierung noch weiter zunimmt.
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