Zum Kabinettsbeschluss vom 6. November 2019 zum Teilverbot von Plastiktüten erklärt Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik:
Das Gesetz zum Teilverbot von Plastiktüten greift zu kurz. Es fehlt ein Gesamtkonzept, das Einwegplastik vermeidet und Mehrweglösungen fördert. Unverständlich bleibt auch, warum die Umweltministerin die dünnwandigen Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse von ihrer Verbotsregelung ausnimmt.
Der Umwelt ist nicht geholfen, wenn eine Plastiktragetasche einfach nur durch ein anderes Einwegprodukt wie die Papiertüte oder eine dünne Plastiktüte ersetzt wird. Auch eine Einwegpapiertüte hat eine schlechte Ökobilanz und ist kein nachhaltiges Produkt. Ein Verbot von Plastiktragetaschen muss deshalb von einer verbindlichen Abgabe auf alle restlichen Einwegtüten flankiert werden. Die Einnahmen daraus sollten zur Förderung von Mehrweglösungen genutzt werden.
Deutschland ist das EU-Schlusslicht beim Vermeiden von Verpackungsmüll. Um das Plastikproblem wirklich in den Griff zu bekommen, braucht es weitere Schritte zur Müllvermeidung, wie eine deutlich stärkere Förderung von Mehrwegsystemen und weitere Schritte zur Vermeidung von Einwegverpackungen, Coffee-to-go-Bechern oder Take-away-Essensverpackungen. Hier warten wir noch immer auf einen konkreten Vorschlag der Bundesregierung.
Quelle: www.gruene-bundestag.de
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