Zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes erklärt Renate Künast, Sprecherin für Tierschutzpolitik:
„Dass es nun endlich ein Gesetz geben soll, welches tierschutzbezogene Kontrollen an Tierkörpern ermöglicht und auch eine Rückverfolgbarkeit zum jeweiligen Betrieb gewährleisten soll, ist lange überfällig. Damit können Tierschutzverstöße besser verfolgt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Nun kommt es außerdem darauf an, dass die Kontrollen regelmäßig und verpflichtend durchgeführt werden. Dafür müssen die notwendigen personellen und finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Frage dieser Kapazitäten muss die Ministerin auch beantworten und organisieren.
Das Gesetz reicht aber bei weitem nicht aus, denn es kontrolliert, wenn das Tier schon tot ist. Wir brauchen bindende Haltungsregeln, die eine artgemäße Haltung von Tieren ermöglichen, statt quasi die Tiere den Ställen anzupassen. Kleinste Verbesserungen in der Haltung der Tiere sind nämlich noch kein Tierwohl. Neben neuen Haltungsverordnungen – bei Rindern gibt es noch gar keine – braucht es auch ein durchgehendes wissenschaftliches Monitorring der Tierhaltung in Deutschland. Dieses eine Gesetz täuscht nicht über große Lücken und Fehlentwicklungen in der Tierhaltung hinweg.“
Quelle: www.gruene-bundestag.de
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